Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot der Webapplikation https://querber.berlin.de (Quereinstieg Berlin).
Diese Erklärung wurde am 18.09.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durch einen externen BITV-Test (12.–15.05.2025, durchgeführt von aeir.it) vorgenommen.
Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Derzeit liegen keine Inhalte vor, deren Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
Derzeit liegen keine Ausnahme von der Anwendung vor.
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Name: Dominik Zimmermann
E-Mail: it@bliq.de
Telefon: +49 30 90249 3428
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
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Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit